Der ePendelordner

Der klassische „Pendelordner“ war Jahrzehnte lang oft die Basis der Zusammenarbeit zwischen Mandanten und ihren Steuerberatern auf dem Sektor der Buchführung - mit den Anforderungen aus den neuen GoBD und im Zuge der Digitalisierung hat er ausgedient, jetzt gibt es den ePendelordner.

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Geänderte, gesetzliche Vorschriften

Wussten Sie, dass es die fiskalische Zielsetzung ist, dass sich Unternehmen untereinander bis zum Jahr 2020 Rechnungen ausschließlich elektronisch zur Verfügung stellen? Seit 2015 gelten außerdem in Deutschland die neuen Verwaltungsvorschriften „GoBD“ des Bundesministeriums der Finanzen, d.h. für jedes Unternehmen gelten die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese GoBD regeln die formalen Anforderungen an die Belegerfassung, an die Buchführung und an die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Papierdokumenten und von elektronischen Daten, wie z.B. von elektronischen Rechnungen. Die GoBD verlangen jetzt u.a. auch konkret eine sofortige „Belegsicherung“ durch den Mandanten – mit der Garantie der „Unverlierbarkeit“ von Geschäftsvorfällen.

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Wie funktioniert der ePendelordner

Der ePendelordner ist eine moderne Cloud-Anwendung, um die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerberatern auf dem Sektor des Rechnungswesens zu optimieren. So einfach wie z.B. das Hochladen von Fotos im Internet funktioniert auch der ePendelordner. Der ePendeordner benötigt keine Software-Installation, er funktioniert einfach in jedem modernen Internet-Browser. Einfache Handhabung ist das höchste Gebot bei diesem Produkt.

Der ePendelordner hilft die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (z.B. GoBD), archiviert alle Belege mindestens 10+1 Jahre, erleichtert dem Mandanten die Vorbereitungsarbeiten für die Buchhaltung und der Steuerberater kann durchgängig digital arbeiten.

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